Rechtsanwälte Feldbusch & Partner GbR
Unsere Rechtsgebiete und Ihre Ansprechpartner
Familien- und Erbrecht
Das Familien- und Erbrecht ist eines der Arbeitsschwerpunkte in unserer Kanzlei. Hier bieten wir Ihnen nicht nur Konfliktlösungen in den Fällen der Ehescheidung im gerichtlichen sowie außergerichtlichen Bereich an, sondern auch Beratung zur Vertragsgestaltung im ehelichen Güterrecht.
Auch im Bereich des Erbrechtes stehen wir zur Beantwortung von Fragen von der Testamentsgestaltung bis hin zur Erbauseinandersetzung im Erbfall unserer Mandantschaft zur Seite.
Sofern die Verträge einer notariellen Beurkundung bedürfen, arbeiten wir sehr eng mit einem hiesigen ebenfalls seit 1991 ansässigen Notar zusammen.
Ansprechpartner: RA Larry Feldbusch
Arbeitsrecht
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei ist die Beratung auf dem umfassenden Gebiet des Arbeitsrechtes. Hierbei bieten wir die Vertretung von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen im Bereich der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. im Bereich Kündigungsschutz, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, an. Wichtig ist auch die richtige Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei welcher wir Sie beraten können.
Ansprechpartner: RAin Sabine Schulz-Feldbusch
Sozialrecht
Auf diesem Rechtsgebiet bieten wir unserer Mandatschaft rechtliche Unterstützung in den komplexen sozialrechtlichen Verfahren, wie Rentenangelegenheiten, vom Widerspruch bis zum Klageverfahren vor dem Sozialgericht an.
Auch sind wir auf dem Gebiet Arzthaftungsrecht erfahren.
Ansprechpartner: RAin Sabine Schulz-Feldbusch
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Die zunehmende Verkehrsdichte, ständig sich ändernde Verkehrsregelungen im Zuge von Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Straßennetz sowie Radarkontrollen und Blitzanlagen bringen dem Staat jährlich erhebliche Einnahmen durch die Verhängung von Bußgeldern. Oftmals zahlt es sich aus, sich kompetent zur Wehr zu setzen. Deshalb sollte der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung Pflicht eines jeden am Straßenverkehr Teilnehmenden sein. Auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Unfall vertreten wir Sie. Wir sagen Ihnen, wann es Sinn macht, beispielsweise gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen! Auch im Strafrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Bevor Sie eine Einlassung (Aussage) als Beschuldigter bei der Polizei abgeben, sollten Sie sich kompetenten Rechtsrat einholen.
Ansprechpartner: RA Larry Feldbusch
Mietrecht
Im Rahmen unserer Tätigkeit im privaten und gewerblichen Mietrecht wird bereits auf die Vertragsgestaltung zwischen Vermieter und Mieter Wert gelegt. Wir vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten während und nach Ende von Mietverhältnissen.
Ansprechpartner: RAin Sabine Schulz-Feldbusch